Krankheitstage im Jahr: Wie viele sind erlaubt und was Sie wissen sollten

Kranksein kann jeden treffen und manchmal ist es notwendig, zu Hause zu bleiben und sich auszukurieren. Doch wie viele Krankheitstage stehen einem eigentlich im Jahr zu und was sollten Arbeitnehmer darüber wissen? In Deutschland gibt es hierzu gesetzliche Regelungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema und erhalten nützliche Tipps und Hinweise.
Wie lange muss man zwischen 2 verschiedenen krankschreibungen arbeiten gehen damit wieder von vorne gezählt wird
Wenn man krank ist und sich deshalb vom Arzt krankschreiben lässt, stellt sich oft die Frage, wie lange man zwischen zwei verschiedenen Krankschreibungen arbeiten gehen muss, damit die Zählung wieder von vorne beginnt. Hierbei handelt es sich um das sogenannte "Anwartschaftsprinzip", welches bedeutet, dass man eine gewisse Zeit arbeiten gehen muss, um erneut Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Die genaue Dauer dieser Anwartschaftszeit variiert je nach Krankenkasse und ist auch vom individuellen Krankheitsverlauf abhängig. In der Regel liegt diese Zeitspanne jedoch bei sechs Monaten. Das bedeutet, dass man nach einer Krankschreibung sechs Monate lang arbeiten gehen muss, um erneut Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine erneute Krankschreibung aufgrund derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten als Fortsetzungskrankheit gilt und somit der Anspruch auf Krankengeld nahtlos weitergeführt wird.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass es auch Fälle gibt, in denen die Anwartschaftszeit verkürzt oder komplett ausgesetzt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vorliegt.
Es ist also generell ratsam, sich bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Regelungen zur Anwartschaftszeit zu informieren, um im Falle einer Erkrankung bestmöglich abgesichert zu sein.
Wie werden 42 Krankheitstage gezählt
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann, hat er Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird jedoch nicht sofort ausgezahlt, sondern erst nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen. Doch wie werden diese 42 Krankheitstage überhaupt gezählt?
Zunächst einmal gilt, dass jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr eine gewisse Anzahl von Krankheitstagen hat, die er ohne Abzug seines Gehalts in Anspruch nehmen kann. Diese Anzahl variiert je nach Tarifvertrag und Arbeitsvertrag, liegt jedoch meist zwischen 5 und 10 Tagen.
Sobald diese bezahlten Krankheitstage aufgebraucht sind, greift die Regelung zum Krankengeld. Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit Lohnfortzahlung. Diese Zeit ist ebenfalls im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt und beträgt meist zwischen 6 und 12 Wochen.
Ist diese Zeit abgelaufen, kann der Arbeitnehmer Krankengeld beantragen. Die Krankenkasse zahlt dann ab dem 43. Krankheitstag das Krankengeld aus. Dabei werden alle Tage gezählt, an denen der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten konnte, also auch Wochenenden und Feiertage.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit immer rechtzeitig beim Arbeitgeber melden muss. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Auszahlung des Krankengeldes kommen. Auch sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass er sich regelmäßig von einem Arzt untersuchen lässt, um die Arbeitsunfähigkeit zu belegen.
Insgesamt ist die Regelung zur Zählung der Krankheitstage also relativ einfach. Nach den bezahlten Krankheitstagen folgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und ab dem 43. Krankheitstag wird das Krankengeld durch die Krankenkasse ausgezahlt. Wichtig ist dabei die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit und die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krankheitstage im Jahr ein wichtiger Faktor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind. Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Anzahl und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu informieren. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und im Ernstfall ärztliche Atteste vorlegen. Arbeitgeber sollten auf eine fürsorgliche und flexible Betreuung ihrer Mitarbeiter achten, um die Arbeitsmotivation und -leistung zu erhalten. Insgesamt ist es notwendig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Dialog bleiben, um eine harmonische Zusammenarbeit zu gewährleisten.